KWHC – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der KWHC GmbH, Alewinstraße 13, 29525 Uelzen, Deutschland, (nachfolgend „KWHC“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn Vertragspartner von KWHC auf eigene Geschäftsbedingungen verweisen (insbesondere bei der Auftragserteilung). Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von KWHC. Ein konkludenter Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis wird von vornherein ausgeschlossen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn KWHC in Kenntnis entgegenstehender AGB Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien, selbst wenn diese bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Die AGB sind verfügbar unter www.kwhc.de/agb/.
1.4 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf www.kwhc.de/agb/ wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
- Vertragsangebot, Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der KWHC sind unverbindlich und freibleibend. KWHC ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch KWHC oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
2.3 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird die KWHC den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
2.4 KWHC ist zur Einschaltung von Unterauftragnehmern berechtigt.
- Leistungen und Mitwirkungsleistungen
3.1 Die Einzelheiten der von KWHC für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung/dem Angebot.
3.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist KWHC nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
3.3 KWHC ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
3.4. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
3.5 Der Kunde unterstützt die KWHC bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien sowie Daten („Inhalten“), soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
3.6 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist KWHC nicht verantwortlich. KWHC ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
3.7 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der KWHC unverzüglich mitzuteilen.
3.8 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Leistungsänderungen und Freigaben
4.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies der KWHC schriftlich mit. Diese wird die Änderungswünsche des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen.
4.2 KWHC teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist oder mit Mehrkosten verbunden ist.
4.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
4.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die KWHC wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
4.5 Nach Aufforderung von KWHC ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
4.6 Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 4.1-4.4).
- Webentwicklung, Apps und Software
5.1 Webentwicklung beinhaltet die Entwicklung von Internetseiten mit Webtechnologie. Apps sind Programme zum Einsatz auf mobilen Geräten. Software meint Programme zum Einsatz auf Computern. Alle drei Kategorien werden als Programme zusammengefasst.
5.2 Vom Auftraggeber bereitgestellte Programme, die durch die KWHC installiert bzw. verwendet werden, müssen ordnungsgemäß lizensiertes Eigentum des Auftraggebers sein. Entsprechende Lizenzvereinbarungen zwischen dem ursprünglichen Softwarehersteller und dem Auftraggeber müssen eingehalten werden. Eine entsprechende Überprüfung durch die KWHC muss nicht durchgeführt werden. Der Auftraggeber ist hierfür selbst verantwortlich.
5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeiten. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne des Angebots grundsätzlich nutzbare Software.
5.4 Die Verwendung der Programme erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Die KWHC haftet nicht für Schäden, die der Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Programme verursachen oder erleiden. In keinem Fall haftet die KWHC für entgangenen Umsatz oder Gewinn oder den Verlust von Daten oder nur direkte oder indirekte Schäden, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs des Programmes verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung. Dies gilt auch, wenn wir von der Möglichkeit solcher Schädigungen benachrichtigt worden sind.
- Inhalte von Internetseiten, Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist für die zur Veröffentlichung bestimmten Daten und Inhalte allein verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen und zu prüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber- oder Datenschutzregelungen) verstoßen. Wir weisen darauf hin, dass KWHC keine Rechtsberatung liefert.
6.2 Liegt die zu erbringende Leistung der KWHC in der Veröffentlichung von Informationen, obliegt es dem Kunden, die von KWHC veröffentlichten Informationen unmittelbar nach der Veröffentlichung auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen. Mängel sind KWHC unverzüglich anzuzeigen.
- Veranstaltungen, Lehrgänge, Kongresse
Sofern die Durchführung von Veranstaltungen, Lehrgängen und Kongressen Vertragsinhalt ist, obliegt es dem Kunden, KWHC mindestens 6 Wochen vor dem maßgeblichen Termin umfassendes Informationsmaterial zu übermitteln, damit eine gewissenhafte Vorbereitung der KWHC gewährleistet ist.
- Recherche, Markt- und Marketinganalysen
Von KWHC durchzuführende Recherchen, Markt -und Marketinganalysen werden unter Berücksichtigung der gängigsten Suchmaschinen durchgeführt. Die Auswahl der Suchmaschinen liegt im Ermessen der KWHC.
- Unterrichtungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, KWHC unverzüglich von Umständen und neuen Erkenntnissen zu unterrichten, die den Verdacht begründen, ein Produkt des Kunden, über welches KWHC auf einer Internetseite oder auf Veranstaltungen, Lehrgängen oder Kongressen informiert, sei gesundheitsschädlich oder über das zulässige Maß hinaus für die Verwender unverträglich.
- Liefer- und Leistungszeit (Termine)
10.1 Die von KWHC genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern diese nicht schriftlich zugesichert wurden.
10.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat die KWHC nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei Ereignissen, die der KWHC die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Sie berechtigen die KWHC, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die KWHC wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
10.3 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.
- Rechte
11.1 KWHC gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
11.2 Will der Kunde von der KWHC gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Absprache.
11.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
11.4 Ohne gesonderte vertragliche oder gesetzliche Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
- Versand
12.1 Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Firmensitzes, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
12.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann KWHC die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. KWHC wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
12.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
13.1 Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort und ohne Skontoabzug fällig. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
13.2 KWHC ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
13.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
13.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
- Gewährleistung / Mängelansprüche
14.1 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
14.2 Schlagen die Nacherfüllungen fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn KWHC die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
14.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
- Haftung
15.1 Im Fall des Vorsatzes haftet KWHC unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet KWHC auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.2 Im Übrigen haftet KWHC nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsunterbrechung entstehen. KWHC haftet dem Kunden gegenüber nicht für den Ersatz von Schäden, die nur mittelbar oder als Folge ihrer Leistung entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
15.3 Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
15.4 Verstößt der Kunde gegen eine der in Ziffer 3 normierten Mitwirkungspflichten oder der in Ziffer 9 normierten Unterrichtungspflicht, entfällt eine Haftung der KWHC für daraus resultierende Schäden.
15.5 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Haftungsfreistellung durch den Kunden (Fremdinhalte, Domainnamen)
16.1 Der Kunde erklärt, dass er KWHC in Bezug auf jegliche Forderungen oder Ansprüche freistellt oder schadlos halten wird, die von Dritten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Inhalten, die zur Veröffentlichung von Internetseiten bestimmt sind, gestellt werden, insbesondere bei einem Verstoß des Kunden gegen seine in Ziffer 3 aufgeführten Pflichten.
16.2 Der Kunde stellt KWHC frei von Ansprüchen, die Dritte aufgrund oder in Zusammenhang mit mangelnder Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der veröffentlichten Informationen gegen sie erheben. Sofern der Kunde seiner in Ziffer 3 aufgeführten Überprüfungs- und Rügepflicht nicht nachgekommen ist, gilt dies auch für Mängel, die aus dem Verantwortungsbereich der KWHC stammen.
16.3 Der Kunde stellt KWHC frei von Ansprüchen, die Dritte aufgrund oder in Zusammenhang mit mangelnder Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der auf Veranstaltungen, Lehrgängen und Kongressen wiedergegebenen Informationen, soweit diese auf Unterlagen und Informationen des Kunden zurückzuführen sind. In dieser Hinsicht wird ausdrücklich auf die in Ziffer 9 enthaltene Pflicht der rechtzeitigen Informationsverschaffung hingewiesen.
16.4 Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domainnamen durch KWHC obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen- und Namensrechte dem Kunden. Punkt 12.2 gilt entsprechend.
- Datenschutz
17.1 KWHC ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten.
17.2 Unsere Datenschutzerklärung finden sie unter www.kwhc.de/datenschutz/. Dort finden sich auch die Angaben zum Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.
17.3 Der Kunde willigt in die Verwendung seines Namens oder seiner Firma zu Werbe- und Referenzzwecken ein. KWHC darf den Kunden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Uelzen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
18.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Schlussbestimmung
19.1 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt
19.2 Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Hinsichtlich des unwirksamen Teiles verpflichten sich die Parteien, den angestrebten Erfolg soweit wie möglich zu verwirklichen.
Stand: 30.04.2024